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SWK 26, 10. September 2012, Seite 1142

Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Arbeitszimmer

Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit (hier: Moderatorin) der Schwerpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer, ist es nicht mehr wesentlich, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht zu mehr als die Hälfte dieser Tätigkeit benützt wird. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)

(, 2008/13/0099)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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