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Geplante Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Am wurde eine Verordnung zur Änderung der VO des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) zur Begutachtung versendet.
Zukünftig soll für arbeitsplatznahe Unterkünfte (Wohnung, Appartement, Zimmer), die auf die Nutzung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ausgerichtet sind und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt überlässt, bis zu einer Größe von 30 m2 kein Sachbezug anzusetzen sein. Bei einer Größe von mehr als 30 m2, aber nicht mehr als 40 m2 ist vom Sachbezug ein Abschlag in Höne von 35 % in Abzug zu bringen, wenn die arbeitsplatznahe Unterkunft durchgehend höchstens zwölft Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die Begutachtungsfrist endet am .