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SWK 26, 10. September 2012, Seite 1128

Sicherstellungsauftrag und Aussetzung der Einhebung

Sicherungsweise erworbene Pfandrechte bleiben erhalten

Bernhard Ludwig

Vielfach werden Sicherungsmaßnahmen im Rahmen einer abgabenbehördlichen Außenprüfung gesetzt. Folglich wird nach der Festsetzung der Abgaben auf dem Abgabenkonto im Zuge eines Rechtsmittels auch die Aussetzung der Einhebung der betreffenden Abgaben vom Abgabepflichtigen beantragt. Die erworbenen Pfandrechte aufgrund eines Sicherstellungsauftrags bleiben trotz einer Bewilligung einer solchen Maßnahme erhalten, obwohl die Einhebung und Einbringung dieser Abgaben durch die Aussetzung gem. § 212a BAO gehemmt werden (diese Rechtsfolge tritt bereits bei einem Antrag auf eine Maßnahme gem. § 212a BAO ein).

1. Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO

1.1. Grundlagen

Eine Aussetzung der Einhebung gem. § 212 a BAO ist in folgenden Fällen zu gewähren:

  • Eine Abgabe muss unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängig sein.

  • Die Berufung muss nach Lages des Falls erfolgversprechend sein.

  • Die Berufung muss sich auf diejenigen Punkte beziehen, die bereits in der ursprünglichen Abgabenerklärung enthalten waren (nicht z. B. eine Berufung wegen vergessener Ausgaben).

  • Das Verhalten des Abgabepflichtigen darf durch eine solche Maßnahme nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit schließen.

  • Derartige Anträge müssen die Berechn...

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