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USt: Finanzumsätze
Nach § 6 Abs. 1 Z 28 erster Satz UStG 1994 in der Stammfassung sind die sonstigen Leistungen von Zusammenschlüssen von Unternehmern, die überwiegend Bank-, S. 1104Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze tätigen, an ihre Mitglieder, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mietgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern, frei. Die Verwendung allfälliger Überschüsse eines Seminars, um damit Unterdeckungen bei anderen Veranstaltungen auszugleichen, entspricht dieser Vorgabe nicht. – (§ 6 Abs. 1 Z 28 UStG 1994), (Abweisung)
( 2008/13/0172)