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SWK 25, 1. September 2012, Seite 1102

Anzeigenabgabegesetz Slbg.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter dem Erscheinungsort eines Druckwerkes jener Ort zu verstehen, in dem das Druckwerk der Post zum Versand übergeben wird, um damit einem größeren Personenkreis erstmalig zugänglich gemacht zu werden. Erstmals erfolgt dabei jene Verbreitung, bei welcher „auf einmal“ eine Anzahl von Exemplaren eines bestimmten Druckwerkes, welches bis dahin nicht einem größeren Personenkreis zugänglich war, einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird, wobei die nach der Art und dem Umfang der Verbreitung üblichen Zeitdifferenzen außer Betracht zu bleiben haben; diese erstmalige Verbreitung löst die Abgabenpflicht nach den einzelnen Anzeigenabgabengesetzen, darunter dem hier anzuwendenden Gesetz, aus. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Übergabe eines Druckwerkes an die Post oder ein anderes den Versand besorgendes Unternehmen erfolgt. – (§ 4 Abs. 2 Slbg. Anzeigenabgabengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/17/0100)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT A...
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