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GesRZ 6, Dezember 2020, Seite 366

Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020

Am langte im Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020), ein (RV 249 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00249/index.shtml). Die Novelle wurde am im Finanzausschuss und am im Nationalrat behandelt und dort beschlossen (171/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00171/index.shtml).

Die geplanten Änderungen fallen in den Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung, die eine starke Nähe zum Pensionskassenvertrag aufweise. Aus diesem Grund sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung an die – ebenfalls novellierten – Regelungen für Pensionskassen angepasst werden. Die Änderungen betreffen die Angleichung der Informationspflicht gegenüber den Versicherten sowie die Einführung eines Zustimmungsrechts der Versicherten in bestimmten Fällen der Übertragung von Vermögensteilen und im Falle einer Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des Versicherungsvertrages.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist j...
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