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SWK 25, 1. September 2012, Seite 1082

Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Rechtsprechung – Verwaltungspraxis

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. UID-Abfragen – Änderung ab

Anfragen zur Überprüfung einer UID müssen vorrangig elektronisch erfolgen. Jeder Unternehmer hat die UID-Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen (Art. 28 Abs. 2 UStG). Auch Massenabfragen von UID-Nummern sind seit mit einem Webservice über FinanzOnline möglich. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server.

Nur soweit dem Unternehmer die elektronische Abfrage mangels technischer Voraussetzungen (z. B. kein Internetzugang) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen ab an das für das jeweilige Unternehmen zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die bis bestehende Möglichkeit zur Abfrage über das UID-Büro des Bundes entfällt.

Beide elektronischen Abfragemöglichkeiten (FinanzOnline und EU-Server) stehen auch zur Bestätigung der österreichischen UID eines österreichischen Unternehmers zur Verfügung.

2. Vermittlung der Übertragung von Gesellschaftsaktien, die ein (mittelbares) Eigentum an Grundstücken dieser Gesellschaften umfassen

Unter die Befre...

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