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Ausschüttung des Gewinnkapitals bei Umwandlungen
Eine erste Analyse der geplanten Neuregelung
Am hat das BMF den Entwurf eines Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2012 (389/ME 24. GP) zur Begutachtung verschickt. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause kann ein Beschluss als Gesetz erst im Herbst erfolgen. Die Begutachtung ist am abgelaufen. Das AbgÄG 2012 soll unter anderem im UmgrStG eine wesentliche Änderung zur Ausschüttungsfiktion bei Umwandlungen bringen. Da die neue Ausschüttungsfiktion auf das steuerlich eingezahlte Kapital i. S. d. § 4 Abs. 12 EStG abstellt, sind auch flankierende Maßnahmen bei der Regelung des Evidenzkontos vorgesehen. Die neuen Regeln werden nachfolgend analysiert.
1. Systematischer Hintergrund der Ausschüttungsfiktion
Vor der Umwandlung unterliegen Gewinne auf Ebene der Kapitalgesellschaft einer Besteuerung mit 25 % KöSt. Werden die Gewinne ausgeschüttet, liegen ein weiteres Mal Einkünfte vor. Diese sind bei Körperschaften in Österreich steuerbefreit. Im Gegensatz dazu erfolgt bei natürlichen Personen eine Besteuerung mit 25 % ESt. Auf den Beteiligungsertrag wird gemäß § 93 Abs. 1 EStG KESt erhoben, für die gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 EStG die ausschüttende inländische Gesellschaft haftet. Durch die Besteuerung mit KöSt und (K)ESt soll die wirtschaftliche Einmalbesteuerung erreicht werden. Im Vergleich dazu u...