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Alleinerzieherabsetzbetrag bei verheirateter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 4 EStG)
Wenn die Ehepartner wegen fehlender Einreisegenehmigung für den ausländischen Ehepartner nicht in Gemeinschaft leben können, dann steht dem allein lebenden Ehepartner bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen der Alleinerzieherabsetzbetrag zu ( RV/0858-W/11).