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Einkünfte aus einem Rentenlegat sind steuerpflichtig (§ 29 EStG)
Die Beschwerdeführerin erhielt aus einem Rentenlegat ab 1980 Einkünfte von monatlich 100.000 ATS wertgesichert ausbezahlt. Bei diesen Zahlungen, die ihr Sohn als Erbe leisten musste, handelt es sich nicht um freiwillige Leistungen oder Leistungen des gesetzlichen Unterhalts, sondern diese Rente hat der Sohn aufgrund der Annahme der Erbschaft auszuzahlen. Eine Belastung dieser Rente durch Kumulierung von Erbschaftssteuer und Einkommensteuer ist nicht verfassungswidrig (vgl. ; dieser Fall wurde vom , nicht behandelt) ( 2008/13/0056).