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SWK 25, 1. September 2012, Seite 1068

Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2011

Laut Tätigkeitsbericht des VwGH fielen im Jahr 2011 4.599 Beschwerdefälle und 1.509 Anträge auf aufschiebende Wirkung neu an. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang bei den Beschwerdefällen um 249 oder um 5,14 % und bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung um 321 oder um 17,54 %. In 1.041 Fällen wurden Anträge auf Verfahrenshilfe gestellt; dies ist gegenüber dem Vorjahr (1.099) ein Rückgang von 5,28 %. Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 3.889 mit Sachentscheidung (Erkenntnis) erledigten Bescheidbeschwerden betrug (vom Tag des Einlangens bis zum Tag der Beschlussfassung im Senat) etwa 23 Monate (2010: ebenfalls rund 23 Monate). Von den im Jahr 2011 erledigten Beschwerdesachen betrafen 446 den Bereich Abgaben, 68 Gebühren und Verkehrsteuern, 177 das Gewerberecht, 381 den Bereich Sozialversicherung, 291 das Arbeitsrecht, 285 das Baurecht und 2.287 das Sicherheitswesen.

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