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SWK 25, 1. September 2012, Seite 1068

Gesetzesprüfung: Bemessung der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig?

Der VfGH hat eine Prüfung der Grunderwerbsteuer eingeleitet. Die Höchstrichter hegen Bedenken gegen die teilweise als Bemessungsgrundlage herangezogenen „Einheitswerte“. Beim Kauf oder Tausch von Grundstücken bemisst sich die Abgabe nämlich nach dem realen Verkehrswert der Immobilien, bei Schenkung oder Erbe jedoch nach den Einheitswerten. Diese wurden allerdings seit Jahrzehnten nicht mehr wertangepasst und sind daher zu niedrig. „Auch wenn der Gesetzgeber nicht gehindert ist, grunderwerbsteuerlich aus sachlichen Gründen zwischen verschiedenen Erwerbsvorgängen zu differenzieren und insbesondere unentgeltliche Übergänge von Grundstücken im Familienverband anders zu behandeln als Kaufverträge über Grundstücke, scheint die Anknüpfung an die Einheitswerte nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Im Prüfungsverfahren wird zu untersuchen sein, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Umstand zukommt, dass die Anknüpfung an die Einheitswerte offensichtlich im Interesse der Verwaltungsökonomie liegt.“ So der Prüfungsbeschluss vom , B 35/12.

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