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SWK 25, 1. September 2012, Seite 1065

Bring Your Own Device!

Zur Verwendung eigener Arbeitsmittel als Dienstnehmer

Stefan Schuster

Unter dem Schlagwort „Bring Your Own Device – BYOD“ wurde vor Kurzem eine jährlich erhobene Studie namens „Social Impact“ veröffentlicht. Diese untersucht jährlich das Verhalten von Smartphone-Besitzern und anderen Usern mobiler Anwendungsgeräte. Diese kam zum Schluss, dass auch hier die Grenze zwischen Privatem und Beruflichem zunehmend fließend verläuft. Die veränderte Einsatzweise wirft u. a. auch abgabenrechtliche Fragen auf.

1. Die Social-Impact-Studie 2012

Die Kernaussagen der Studie lauten: Mobile Kommunikationsmittel werden zunehmend eingesetzt, um auch berufliche Tätigkeiten unabhängig vom physischen Aufenthaltsort des Arbeitnehmers durchzuführen. E-Mails, Telefongespräche, Internetrecherchen, SMS, Googeln oder auch Dokumente schreiben und Präsentationen vorbereiten – all diese Tätigkeiten und noch mehr nutzen Arbeitnehmer zunehmend auch auf privaten Geräten. Viele Unternehmen fördern dies aktiv.

Ob diese Entwicklung tatsächlich gefördert gehört, ob dies Reglements nötig macht oder nicht, wie die Frage der Arbeitszeit konkret gelöst wird – all das soll nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sein. Vielmehr sollen abgabenrechtliche Fragen beleuchtet werden, die mit der ...

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