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Nicht abzugsfähige Aufwendungen: Reisen
Reisen, die durch ein privaten Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, bleibt auch nach dem Erkenntnis des , der Abzug als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten versagt – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988),(Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/15/0183)