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SWK 23, 15. August 2012, Seite 1033

Vorsteuerabzug für Investitionen in das Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften

Verschiedene Fallkonstellationen im Überblick

Sabine Kanduth-Kristen und Tanja Grün

Als Sonderbetriebsvermögen bezeichnet man Wirtschaftsgüter, die nicht zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gehören, sondern die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters stehen und von diesem der Mitunternehmerschaft entgeltlich, unentgeltlich oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage auf Dauer zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dient ein im Eigentum eines Gesellschafters stehendes Wirtschaftsgut dem gemeinsamen Betrieb, zählt es ertragsteuerlich zum (notwendigen) Betriebsvermögen der Gesellschaft; es wird als Sonderbetriebsvermögen in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen (Sonderbetriebsvermögen I). Steuerlich wird das Sonderbetriebsvermögen jenem Gesellschafter zugerechnet, der es der Gesellschaft zur Verfügung stellt.

1. Sonderbetriebsvermögen und Unternehmereigenschaft

Umsatzsteuerlich zählen Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Gesellschafters stehen und als Sonderbetriebsvermögen dem gemeinsamen Betrieb dienen, nach h. A. nicht zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen der Gesellschaft. Nach der Rechtsprechung des EuGH vermitteln der bloße Erwerb und das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen...

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