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Vorsteuerabzug für Investitionen in das Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften
Verschiedene Fallkonstellationen im Überblick
Als Sonderbetriebsvermögen bezeichnet man Wirtschaftsgüter, die nicht zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gehören, sondern die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters stehen und von diesem der Mitunternehmerschaft entgeltlich, unentgeltlich oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage auf Dauer zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dient ein im Eigentum eines Gesellschafters stehendes Wirtschaftsgut dem gemeinsamen Betrieb, zählt es ertragsteuerlich zum (notwendigen) Betriebsvermögen der Gesellschaft; es wird als Sonderbetriebsvermögen in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen (Sonderbetriebsvermögen I). Steuerlich wird das Sonderbetriebsvermögen jenem Gesellschafter zugerechnet, der es der Gesellschaft zur Verfügung stellt.
1. Sonderbetriebsvermögen und Unternehmereigenschaft
Umsatzsteuerlich zählen Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Gesellschafters stehen und als Sonderbetriebsvermögen dem gemeinsamen Betrieb dienen, nach h. A. nicht zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen der Gesellschaft. Nach der Rechtsprechung des EuGH vermitteln der bloße Erwerb und das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen...