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SWK 23, 15. August 2012, Seite 1018

Vorwegbesteuerung von Pensionskassenpensionen

Wer profitiert von der Vorwegbesteuerung?

Günter Platzer und Roland Reisch

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 hat der Nationalrat auch eine Änderung des PKG, in Kraft ab , beschlossen. Ergänzt wurde das PKG um den § 48b, der für bestimmte Gruppen von Leistungsberechtigten und Anwartschaftsberechtigten eine einmalige Möglichkeit einer Vorwegbesteuerung von Pensionskassenpensionen im Jahr 2012 vorsieht. Zur Inanspruchnahme der Vorwegbesteuerung muss der Berechtigte einen schriftlichen Antrag fristgerecht bis spätestens an seine Pensionskasse stellen. Aus diesem Grund sind in nächster Zeit vermehrt Anfragen von Pensionskassenpensionsbeziehern über die Auswirkungen der Vorwegbesteuerung zu erwarten. Dieser Artikel soll eine Hilfestellung zur Entscheidung geben und untersucht im Folgenden, für welche Personen eine Optierung zur Vorwegbesteuerung vorteilhaft sein kann.

1. Welcher Personenkreis kann die Vorwegbesteuerung in Anspruch nehmen?

1.1. Pensionskassen-Leistungsberechtigte

Das sind Alters- und (auch befristete) Invaliditätspensionisten oder Hinterbliebene, die am Stichtag eine Pensionskassenpension bezogen (auch rückwirkend) haben und die in ein Modell ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Arbeitgebers einbezogen sind und deren maßgeblicher Rechnungszins nach...

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