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SWK 20, 15. Juli 2012, Seite 905

Der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Harald Moshammer und Michael Tumpel

Das BMF hat am das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am . Die Regierungsvorlage soll im September vorliegen, die parlamentarische Behandlung im Oktober erfolgen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst.

1. Einkommensteuergesetz

1.1. Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

In § 4 Abs. 2 EStG i. d. F. des Ministerialentwurfs (ME) soll eine Präzisierung der Grundsätze für die Bilanzberichtung und Bilanzänderung erfolgen. Darüber hinaus soll dieser Tatbestand um eine Bestimmung ergänzt werden, die auf die Besteuerung des richtigen Totalgewinns abzielt. Dabei soll eine steuerwirksame Korrektur von Fehlern möglich werden, die ihre Wurzel in verjährten Zeiträumen haben und deren Folgewirkungen noch in nicht verjährte Veranlagungszeiträume hineinreichen. Damit soll eine steuerwirksame Berichtigung von Fehlern, die sich in mehreren Besteuerungsperioden auswirken, auch dann möglich sein, wenn ihrer Steuerwirksamkeit ausschließlich die eingetretene Verjährung entgegensteht.

In Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH wird daher nicht die periodenrichtige Gewinnermittlung, sondern die Ermittlung des korrekten Totalgewinns (Einmalerfassung aller steu...

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