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SWK 19, 1. Juli 2012, Seite 903

Eingabengebühr

Der Verwaltungsgerichtshof stellt klar, dass Anmerkung 1 zu TP 10 GGG nicht jegliche Eingabe, sondern nur Eingaben mit bestimmten Anträgen der Eingabengebühr nach TP 10 I lit. a unterwirft. – (TP 10 Anm. 1 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2009/16/0138)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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