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SWK 19, 1. Juli 2012, Seite 897

Unternehmereigenschaft bei Verkäufen über eBay

Veräußerungen erheblichen Umfangs übersteigen Vermögensverwaltung

Bernhard Renner

Die Internet-Verkaufsplattform eBay hat nun auch den deutschen BFH beschäftigt: Darüber abgewickelte Verkäufe einer Vielzahl von Gegenständen über mehrere Jahren hin können eine nachhaltige unternehmerische und somit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein. Die Beurteilung hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab. Eine laufende Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang ist keine private Vermögensverwaltung, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb unternimmt.

1. Rechtslage im Umsatzsteuerrecht

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 dUStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Unternehmer ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 dUStG bzw. UStG 1994, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 dUStG bzw. UStG 1994 jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhabere...

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