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Qualifikations- und Zurechnungskonflikt
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Aufgrund der zunehmenden internationalen Ausrichtung der Unternehmens- bzw. Steuerplanung einerseits und der fehlenden welt- bzw. zumindest europaweiten Harmonisierung im Bereich der direkten Steuern andererseits ergeben sich vermehrt internationale Steuerkonfliktfälle. Diese können für den Steuerpflichtigen entweder eine Doppel- oder eine Doppelnichtbesteuerung bedeuten. Solche Konfliktfälle rühren oft daher, dass etwa im Rahmen eines bilateralen Sachverhalts trotz des Vorliegens eines DBA entweder jeder (positive Konfliktfälle) oder keiner der beteiligten Staaten (negative Konfliktfälle) der Ansicht ist, ein Besteuerungsrecht wahrnehmen zu können.
1. Qualifikationskonflikt
Terminologisch ist zwischen zwei Arten steuerlicher Konfliktsituationen zu unterscheiden; den sog. „Qualifikationskonflikten“ einerseits und den sog. „Zurechnungskonflikten“ andererseits. Von einem Qualifikationskonflikt wird dann gesprochen, wenn Quellenstaat und Ansässigkeitsstaat auf einen einzigen internationalen Steuerfall verschiedene Normen des DBA anwenden, welche die Besteuerungsrechte der DBA-Partnerstaaten unterschiedlich zuweisen. Dabei können drei unterschiedliche (Qualifikations-)Konfliktquellen ide...