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AgB: Unterhalt
Unterhaltsleistungen für Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können grundsätzlich bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2 EStG) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. – (§ 34 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)
( 2012/16/0008)