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SWK 18, 20. Juni 2012, Seite 863

KommSt: Geschäftsführerbezüge

In Zusammenhang mit der Kommunalsteuerpflicht der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ist auf das Erkenntnis des , zu verweisen. Demnach kommt dem Umstand der Eingliederung in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft entscheidende Bedeutung zu. – (§ 5 Abs. 1 KommStG), (Abweisung)

( 2008/13/0135)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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