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SWK 18, 20. Juni 2012, Seite 859

Verpflegungsleistungen auf einem Kreuzfahrtschiff auf der Donau

Unselbständige Nebenleistung oder selbständige Restaurantleistung?

Karin Pichler

Sind Verpflegungsleistungen auf einem Kreuzfahrtschiff als unselbständige Nebenleistungen zur Personenbeförderung echt von der Umsatzsteuer befreit, oder unterliegen sie als selbständige Restaurantdienstleistung am Abgangsort der Umsatzbesteuerung?

1. Sachverhalt

Ein österreichischer Unternehmer führt Flusskreuzfahrten auf der Donau durch. Die Kreuzfahrten erfolgen in Kabinenschiffen und umfassen neben der Beförderungsleistung auch die Nächtigung in den gebuchten Kabinenkategorien, Vollpension und die Teilnahme an bestimmten Landausflügen.

Fraglich ist, ob es sich bei Verpflegungsleistungen auf einem Kreuzfahrtschiff auf der Donau um unselbständige Nebenleistungen zur Personenbeförderung handelt, die gem. § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 echt von der Umsatzsteuer befreit sind, oder um selbständige Restaurantdienstleistungen, die ab nach Art. 3a Abs. 3 UStG 1994 am Abgangsort im Gemeinschaftsgebiet steuerbar sind.

2. Rechtliche Beurteilung

Der UFS, Außenstelle Innsbruck, hat die Bord- und Verpflegungsleistungen auf einem Kreuzfahrtschiff auf der Donau (allerdings zur Rechtslage vor dem ) als unselbständige Nebenleistung zur Personenbeförderung betrachtet und damit als gem. § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 echt von der Umsatzsteuer befreit behandelt ( RV/0326...

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