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SWK 17, 10. Juni 2012, Seite 824

Gerichtsgebühren

Nach § 7 Abs. 1 Z 1 GGG ist beim zivilgerichtlichen Verfahren der Kläger zahlungspflichtig. Eine in einem Vergleich aufgenommene Regelung über die Tragung der Gerichtsgebühren betrifft ausschließlich die interne Aufteilung der Gerichtsgebühren zwischen den Parteien des Zivilprozesses und hat keinen Einfluss auf die Festsetzung nach den Bestimmungen des GGG. – (§ 7 Abs. 1 Z 1 GGG), (Abweisung)

( 2011/16/0101)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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