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SWK 17, 10. Juni 2012, Seite 824

Verfahren: Schätzung

Die Begründung einer Schätzung hat u. a. die der Schätzung zugrunde liegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung des Schätzungsergebnisses darzulegen und sich mit den erhobenen Einwendungen auseinanderzusetzen. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtwidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/15/0088)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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