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Änderungen im Rahmen des 2. Stabilitätsgesetzes im AktG und im UGB
Neue Bestimmungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Neben umfangreichen steuerrechtlichen Neuerungen wurden im 2. Stabilitätsgesetz 2012 auch schon länger diskutierte Änderungen im AktG und UGB zur Regelung der Angemessenheit von Vorstandsbezügen sowie deren Offenlegung umgesetzt bzw. die Anforderungen an die Unabhängigkeit und Qualifikation des Aufsichtsrats erweitert. Aufgrund negativer Entwicklungen im Zuge der Wirtschaftskrise sollen Unabhängigkeit, Transparenz und Nachhaltigkeit der Unternehmensführung durch die Organe von (börsenotierten) Gesellschaften sichergestellt bzw. ausgebaut werden.
1. Änderungen betreffend den Vorstand
Die Finanzkrise hat aufgezeigt, dass falsche Vergütungsstrukturen für den Vorstand kurzfristig orientiertes Handeln begünstigen. Insbesondere kann die Bemessung von Bonifikationen an nur einem Stichtag dazu verleiten, die entsprechenden relevanten Parameter zulasten des langfristigen Unternehmenswohls (z. B. Unternehmensverkäufe mit Aufdeckung stiller Reserven) zu verzerren oder die Bilanzpolitik bis an ihre Grenzen oder gar darüber hinaus auszureizen. Auch aktienbasierte Entlohnungssysteme sollen in ihrer Zielsetzung (nur) die positive langfristige nachhaltige Unternehmensentwicklung honorieren.
Der Gesetzgeber ...