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SWK 16, 1. Juni 2012, Seite 792
AlkStG: Verkehrsbeschränkung
Eine Verletzung der Verwendungspflicht (Verkehrsbeschränkung i. S. d. AlkStG) wird ausschließlich durch § 51 Abs. 1 lit. b FinStrG sanktioniert. – (§ 57 Abs. 1 Z 3 AlkStG), (Abweisung)
( 2008/16/0056)