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SWK 14, 15. Mai 2012, Seite 741

Bestellung eines Stiftungsprüfers für bereits abgelaufene Geschäftsjahre ist zulässig

OLG Wien bestätigt Firmenbuchpraxis

Thomas Keppert

Das OLG Wien hat mit Urteil vom , 28 R 40/12a, entschieden, dass die Bestellung von Stiftungsprüfern für im Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht bereits abgelaufene Geschäftsjahre – weiterhin – möglich und geboten ist. Damit sollte diese Rechtsfrage ein für alle Mal geklärt sein.

1. Die Rechtsansicht des Handelsgerichts Wien

In jüngster Zeit wurde von der Firmenbuchabteilung des Handelsgerichts Wien die – überraschende – Rechtsansicht vertreten, dass eine Bestellung eines Stiftungsprüfers bei einer Privatstiftung für bereits abgelaufene Geschäftsjahre nicht möglich sei. Begründet wurde diese Ansicht damit, dass eine rückwirkende Bestellung von Organmitgliedern dem Gesellschaftsrecht grundsätzlich fremd sei. Zu dieser Rechtsfrage bestehe keine Rechtsprechung. In der Literatur werde diese Frage nicht behandelt. Der Aufgabenbereich des Stiftungsprüfers beschränke sich nicht nur auf die Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung, sondern umfasse auch die Durchsetzung der Erfüllung des Stiftungszwecks und der ordnungsgemäßen Gebarung. Durch die jüngste Rechtsprechung seien die an die Organe der Privatstiftung zu stellenden Anforderungen wesentlich erhöht worden. Es könne daher die bis...

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