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GesRZ 2, April 2019, Seite 106

Nachlassplanung und Erwachsenenschutzrecht

Martin Schauer

Peter Doralt zählt seit vielen Jahren zu den führenden Vertretern des Gesellschaftsrechts. Seine Interessen sind aber, wie ich schon als sein Assistent und auch später immer wieder erfahren habe, viel breiter gestreut. Sie erstrecken sich auf nahezu alle Gebiete des Rechts und noch darüber hinaus. Vor allem interessieren ihn Fragestellungen, die aktuell und für die Praxis relevant sind. Aus diesem Grund möchte ich ihm anlässlich seines runden Geburtstags einige Überlegungen zu einer außerhalb des Gesellschaftsrechts angesiedelten Frage darbieten, die erst jüngst aus der Praxis an mich herangetragen wurde. Ich hoffe, dass der Versuch gelingt, dem Jubilar damit eine Freude zu bereiten, und gratuliere ganz herzlich!

I. Fragestellung

Erbrecht und Erwachsenenschutzrecht regeln unterschiedliche Rechtsbereiche. Gleichwohl weisen sie Berührungspunkte auf. Beide Rechtsgebiete beziehen sich auf das Schicksal des Vermögens einer Person, die selbst nicht mehr handeln kann, entweder weil sie ihre Handlungsfähigkeit verloren hat oder weil sie bereits verstorben ist. Beide Rechtsgebiete ermöglichen vorausschauende Planung und statten diese mit Rechtsverbindlichkeit aus: Das Erwachsenenschutzrecht s...

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