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Wohnraumvermietung zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern
Voraussetzungen einer unternehmerischen Tätigkeit; fremdübliches Mietentgelt als einziges Kriterium einer missbräuchlichen Praxis?
Mietverhältnisse zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern (bzw. zwischen Stiftungen und ihren Begünstigten) können aufgrund des typischerweise bestehenden Naheverhältnisses zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Anerkennung problematisch sein. Nicht selten geht es um Objekte im hoch- bzw. höchstpreisigen Segment, die der Befriedigung eines gehobenen Wohnbedürfnisses dienen. Strittig ist i. d. R. das Vorsteuerabzugsrecht.
1. Grundsätzliches
Nach dem im Umsatzsteuerrecht geltenden Trennungsprinzip sind umsatzsteuerrechtlich relevante Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern grundsätzlich möglich. Mietverhältnisse zwischen Privatstiftungen und deren Begünstigten sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Das Gleiche wird für Bestandverhältnisse zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern (Geschäftsführern) gelten.
Dass solche Bestandverträge hingegen grundsätzlich – oder jedenfalls dann, wenn der Mietvertrag fremdüblich ausgestaltet ist – anzuerkennen wären, folgt m. E. weder aus der Rechtsprechung des EuGH noch aus jener des VwGH zwingend. Aus der Systematik des UStG 1994 ergibt sich für die Beurteilung einer solchen Vermietung die nachstehen...