Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ESt: Pauschalierung
Die Inanspruchnahme der Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 setzt vo- raus, dass der Vorjahresumsatz nicht mehr als 220.000 Euro betragen hat; ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert. Abgesehen davon, dass das Fehlen von Vorjahresumsätzen nicht zwangsläufig auf den Umstand zurückzuführen sein muss, dass der Steuerpflichtige die betreffende Tätigkeit in diesem Jahr noch nicht begonnen hatte, verlangt auch eine am Gesetzeszweck orientierte Auslegung der gegenständlichen Pauschalierungsbestimmung nicht, Steuerpflichtige im Jahr der Betriebseröffnung von der Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 auszuschließen. – (§ 17 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
( ; siehe dazu Renner, SWK-Heft 36/2011, S 1089)