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Umsatzsteuerliche Änderungen bei Grundstücken
Einschränkungen bei der Option zur Steuerpflicht – Erweiterung des Berichtigungszeitraums
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, wird die Option zur Steuerpflicht für Umsätze gem. § 6 Abs. 1 Z 16 und 17 UStG an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und der Berichtigungszeitraum für Zwecke der Vorsteuerkorrektur gem. § 12 Abs. 10 UStG auf 19 Jahre erweitert. Nachfolgend werden die beiden Änderungen beleuchtet.
1. Option zur Steuerpflicht für Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 und 17 UStG
1.1. Geltende Rechtslage
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Nicht befreit ist die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken, die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören (auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind), die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, die Vermietung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art und die Vermietung von Grundstücken zu Campingzwecken. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 17 UStG sind Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht, und die nicht für Wohnzwecke verwendet werden, befreit. Nach § 6 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer einen ...