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Steuerpflicht der entgeltlichen Ablöse von Fruchtgenussrechten an Liegenschaften?
Auffassung der Finanzverwaltung ist zweifelhaft
Nach bisheriger Auffassung war die entgeltliche Ablöse von Fruchtgenussrechten im außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich nicht steuerbar. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob diese These im Lichte aktueller VwGH-Judikatur und den Änderungen durch das 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012 noch aufrechtzuerhalten ist.
1. Bisheriger Meinungsstand
Im außerbetrieblichen Bereich wurde bisher von einer Nichtsteuerbarkeit allfälliger Ablösezahlungen ausgegangen. Da grundsätzlich eine Entschädigung für den Verlust einer Einkunftsquelle dem Erlös aus der Veräußerung gleichzuhalten ist, ging der VwGH bei Ablöse von Fruchtgenussrechten an Liegenschaften von einer nicht steuerbaren Vermögensumschichtung aus. Auch die Tatbestände des § 32 bzw. des § 29 Z 3 EStG waren bei Ablöse eines Fruchtgenussrechts nicht erfüllt. Im Ergebnis war im außerbetrieblichen Bereich somit eine Ablöse eines Fruchtgenussrechts i. d. R. nur bei Vorliegen eines Spekulationstatbestands steuerpflichtig, wobei dieser wiederum einen vorgelagerten Anschaffungsvorgang (der z. B. bei einer Schenkung nicht vorliegt) voraussetzt. Ob die einjährige oder die zehn- bzw. 15-jährige Spekulationsfrist im Einzelfall zur Anwendung...