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GesRZ 2, April 2019, Seite 88

Wer überwacht den Aufsichtsrat?

Christian Nowotny

Der Aufsichtsrat hat in den letzten Jahren in der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Diskussion an Aufmerksamkeit und wissenschaftlicher Zuwendung erheblich gewonnen. Dies gilt vor allem, aber nicht nur für börsenotierte Unternehmen. Die Rechtsentwicklung bei dieser Gruppe hat auch Auswirkungen auf die private AG. Ebenso gilt dies für das ausufernde Sonderrecht im Bereich der Banken. Das ursprünglich als „Nebenorgan“ abgehandelte Gremium ist in das Zentrum des Interesses gerückt. Dies zeigt nicht nur die wachsende Zahl an Handbüchern, umfangreichen Kommentierungen und Veranstaltungen, sondern auch bei Empfehlungen der EU und Entwicklungen im Bereich von Kodex-Regelungen für eine gute Corporate Governance steht der Aufsichtsrat im Mittelpunkt, wie die jüngste Diskussion über die Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beweist. Dies legt die Frage nahe, wer zuständig und in der Lage ist, das Funktionieren dieses Organs zu überwachen, und bei Fehlentwicklungen entsprechend reagieren kann.

I. Überwachung durch die Hauptversammlung

Es liegt nahe, dass diese Aufgabe zunächst jenes Organ trifft, welches den Aufsichtsrat bestellt, also in der Regel die Hauptve...

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