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Richtlinien zu den Berufungszinsen
Mit Erlass vom , BMF-010103/0071-VI/2012, hat das BMF Richtlinien zu den Berufungszinsen gemäß § 205a BAO veröffentlicht. Behandelt werden folgende Themen: Voraussetzungen für Berufungszinsen, Antragserfordernisse, Entrichtung der Abgabenschuldigkeit, mittelbare Abhängigkeit von der Berufungserledigung, Festsetzung der Berufungszinsen, Bemessungsverjährung, Zuständigkeit, Inkrafttreten.