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SWK 11, 10. April 2012, Seite 554

Zehn Anmerkungen zur Landwirtevollpauschalierung

Das Wissen über Landwirtschaft hält sich in Grenzen, und nicht jede Kritik ist fundiert

Martin Jilch

In den letzten Monaten sind einige kritische Beiträge zur Landwirtepauschalierung erschienen. Anlass dafür war insbesondere die Erhöhung der Vollpauschalierungsgrenze von 65.500 Euro auf 100.000 Euro Einheitswert ab 2011. Im Folgenden wird auf die zehn häufigsten Kritikpunkte zur Vollpauschalierung eingegangen.

1. Einheitswert als Basis

Dem generellen Standpunkt, eine Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft auf der Basis von Einheitswerten sei verfassungswidrig, kann nicht gefolgt werden, da diese bewertungsrechtlich als Ertragswerte ausgestaltet sind. Ein Problem sind allerdings die „historischen Einheitswerte“, weshalb die Hauptfeststellung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und damit eine Anpassung an die aktuellen Ertragsverhältnisse durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 auf den vorverlegt werden soll. Dabei gilt es insbesondere, die Einheitswerte im Verhältnis zu einander (als Relativzahl innerhalb der Land- und Forstwirtschaft) an die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der öffentlichen Mittel und, darauf Bezug nehmend, die Durchschnittssätze anzupassen. Das System der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte wird aber w...

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