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SWK 10, 1. April 2012, Seite 517

Die einkommensteuerlichen Highlights der Liebhabereirichtlinien 2012

Liebhaberei oder Einkunftsquelle?

Bernhard Renner

Das BMF hat seine Aussagen zur abgabenrechtlichen Liebhaberei neu positioniert: Fast 15 Jahre nach Erscheinen der Liebhabereirichtlinien (LRL) 1997 hat es die LRL 2012 veröffentlicht. Im Folgenden werden die wesentlichen (Neu-)Aussagen im Bereich der Einkommensteuer mit Anmerkungen vorgestellt, und es wird auf zusätzliche Judikatur wie Literatur hingewiesen.

1. Einkommensteuer – Allgemeines (Rz. 3 bis 9)

Der Liebhabereibeurteilung vorgelagert ist die Steuerbarkeit von Betätigungen. Hat der Steuerpflichtige eine Betätigung nicht entfaltet, kommt eine Beurteilung nach der LVO nicht in Betracht (z. B. ).

Beispiele in Rz. 4 LRL
  • Vermietung an unterhaltsberechtigte Personen bei Bezahlung der Miete aus dem Unterhalt (EStR 2000, Rz. 4702a);

  • Fremdunübliche Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen:

  • Nutzung eines Gebäudes durch Miteigentümer aufgrund bloßer Gebrauchsregelung;

  • Bewohnen eines Gebäudes ausschließlich von Miteigentümern oder nahestehenden Personen;

  • Vermietung der gemeinsamen Ehewohnung an einen Ehegatten (EStR 2000, Rz. 6253);

  • Langjährige Vorbereitungshandlungen ohne Dokumentation der ernsthaften Absicht zur Aufnahme der Tätigkeit (z. B. : 20-jährige Renovierung eine...

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