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BFGjournal 10, Oktober 2015, Seite 358

Führt das Entgelt für eine Erfindung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, oder liegt eine private Zufallserfindung vor?

Christian Lenneis

Zufallserfindungen führen für sich nicht zu betrieblichen Einkünften, es sei denn, der Erfinder trifft umfangreiche und planmäßige Maßnahmen zur Auswertung seiner Erfindung. Bedarf es nach einem spontan geborenen Gedanken einer weiteren Tätigkeit, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern, liegt eine planmäßige Erfindertätigkeit vor, die nicht mehr als „gelegentlich“ anzusehen ist.


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Ro 2015/13/0006; RV/7102542/2013
§§ 23, 29 Z 3, 38 EStG

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer hat aufgrund eines 1997/1998 stattgefundenen Gesprächs mit Dr. P., das er anlässlich der Krankenbehandlung einer Verwandten geführt hat, die Idee gehabt, einen Venenstripper zu entwickeln bzw zu verbessern. Er hat sodan...

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