Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beschränkte Steuerpflicht bei täglichem Ein- und Auspendeln
§ 26 Abs 2 zweiter Satz BAO verlangt für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich zwar keine ununterbrochene körperliche Anwesenheit über sechs Monate, erfordert jedoch eine Anwesenheit, die über eine bloße körperliche Anwesenheit hinaus in einer stärkeren sachlichen und räumlichen Beziehung zum Aufenthaltsort bzw Inland steht, als dies bei einem nur vorübergehenden Verweilen an Arbeitstagen zum Zwecke der Arbeitsleistung der Fall ist. Pendelt ein in Österreich nichtselbständig beschäftigter Arbeitnehmer an Werktagen von seinem deutschen Wohnsitz an seinen österreichischen Arbeitsort ein und aus, ohne in Österreich einen Wohnsitz oder eine Schlafstätte innezuhaben, begründet er hierdurch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und ist daher in Österreich beschränkt steuerpflichtig (-I/10 ).
Hannelore Ortner