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Neuregelung der begünstigten Auslandstätigkeit: Änderungen beim Lohnzettel
Bei der Neufassung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG (Übergangsregelung für 2011 und 2012 im Budgetbegleitgesetz [BBG] 2011, BGBl I 111/2010, und in der endgültigen, unbefristeten Regelung im AbgÄG 2011, BGBl I 76/2011 (siehe ausführlich den Beitrag von Vrignaud, PV-Info 9/2011, Seite 10 ff) ist für den Personalverrechner auch die korrekte Ausstellung der Lohnzettel zu beachten.
Wie bisher sind für Einkünfte gem § 3 Abs 1 Z 10 EStG, getrennt nach Inlands- und Auslandsbezügen, gesonderte Lohnzettel auszustellen ( Lohnzettelart 1 – Inlandslohnzettel, Lohnzettelart 2 – Auslandslohnzettel ). Dies gilt auch für Lohnzahlungszeiträume nach dem mit nur teilweiser Steuerbefreiung. Dabei ist auf die für das betreffende Jahr geltende Rechtslage Bedacht zu nehmen (2011: 66%ige Steuerbefreiung, 2012: 33%ige Steuerbefreiung nach der Übergangsregelung oder bei Zutreffen der Voraussetzungen 60%ige Steuerbefreiung nach der Neuregelung). Sowohl der Gesamtbezug als auch die steuerpflichtigen und steuerbefreiten Bezugsteile sind unter der jeweils vorgesehenen Kennzahl getrennt im Lohnzettel auszuweisen.
Soweit gem § 3 Abs 1 Z 10 EStG für grundsätzlich steuerpflichtige Bezugsteile Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens kein Besteuerungsrecht...