zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 2, Februar 2011, Seite 27

Ist die „Korridorpension“ der frühestmögliche Pensionsantritt im Sinne einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung?

Mag. Judith Morgenstern

Das OLG Wien hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung festgehalten, dass auch die sog „Korridorpension“ das Kriterium des „frühestmöglichen ASVG-Pensionsbeginns“ in einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung erfüllt (OLG Wien , 8 Ra 15/10z, nicht rechtskräftig).

Sachverhalt

Grundlage der gegenständlichen Entscheidung war eine im Dezember 2000 zwischen dem Arbeitgeber und dem (Zentral-)Betriebsrat abgeschlossene Sozialplan-Betriebsvereinbarung. In dieser wurde vorgesehen, dass sämtlichen Arbeitnehmern, die bis zu einem bestimmten Stichtag ihr Dienstverhältnis einvernehmlich beenden, neben erhöhten gesetzlichen Abfertigungsansprüchen auch eine sog „Dauerleistung“ gebührt. Dabei handelte es sich um einen bestimmten Prozentsatz des Letztbezugs, der nach Dienstzugehörigkeit gestaffelt war (zB 15 % des Letztbezugs nach Vollendung des 15. Dienstjahres). Diese „Dauerleistung“ des Arbeitgebers sollte nach dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung „bis zum frühestmöglichen persönlichen ASVG-Pensionsbeginn“ bezahlt werden.

Der klagende Arbeitnehmer erfüllte mit Stichtag die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der sog Korridorpension. Der Arbeitgeber vertrat im Verfahren die Ansicht, dass auch die Korrid...

Daten werden geladen...