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PV-Info 2, Februar 2011, Seite 20

Rückzahlung des Entgelts für Ausbildungszeiten

Dr. Andreas Gerhartl

Die Bestimmung des § 2d Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) über Vereinbarungen zum Rückersatz von Ausbildungskosten war bereits in der Vergangenheit Gegenstand von OGH-Entscheidungen (vgl f). In der gegenständlichen Entscheidung ging es um die Rückerstattung des während der Ausbildung fortgezahlten Entgelts ().

Sachverhalt

Die beklagte Arbeitnehmerin verfügte über Matura und arbeitete beim klagenden Arbeitgeber als Speditionsangestellte mit einem Ausbildungsvertrag. Im Rahmen der Ausbildung wurden die betrieblichen Erfordernisse des Arbeitgebers berücksichtigt. Inhaltlich unterschied sich die Ausbildung nicht von der eines Lehrlings; lediglich die Ausbildungsdauer war kürzer, nämlich zwei Jahre (anstelle von drei Jahren). Die Arbeitnehmerin besuchte die Berufsschule und wurde in verschiedenen Abteilungen eingesetzt, durchlief jedoch nicht alle im Ausbildungsplan vorgesehenen Abteilungen, weil sie vom Arbeitgeber für ein besonderes Projekt beschäftigt wurde. Während des Berufsschulbesuchs wurde ihr das Entgelt weitergezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten iSd § 2d AVRAG abgeschlossen.

Nach der Absolvierung der Le...

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