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PV-Info 7, Juli 2011, Seite 24

Probezeit bei aufeinanderfolgenden (freien) Dienstverträgen

Dr. Andreas Gerhartl

Gemäß § 19 Abs 2 AngG bzw § 1158 Abs 2 ABGB kann für ein Arbeitsverhältnis eine maximal einmonatige Probezeit vereinbart werden. Mit der Frage, ob das auch dann gilt, wenn die Vertragsparteien vor dem nunmehrigen Arbeitsverhältnis bereits einen freien Dienstvertrag abgeschlossen haben, setzt sich eine OGH-Entscheidung auseinander ().

Sachverhalt

Die Klägerin war für die (nunmehrige) Arbeitgeberin zwischen September 2004 und Oktober 2007 im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als Callcenter-Agent tätig. Ihre Aufgabe bestand darin, für bestimmte Auftraggeber Kunden durch Telefonanrufe zu gewinnen. Dieses freie Dienstverhältnis wurde durch die Klägerin beendet. Ab übte die Klägerin – auf Initiative der Arbeitgeberin – erneut eine Tätigkeit als Callcenter-Agent aus. Diesmal war von den Parteien die Begründung eines Arbeitsverhältnisses , auf das das AngG anzuwenden war, vereinbart worden. Etwa eine Woche vor Abschluss des Arbeitsvertrags teilte die Arbeitgeberin der Klägerin mit, dass der „erste Monat ein Probemonat ist“ . Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Am erklärte die Arbeitgeberin die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Probemonat.

Die Klägerin bege...

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