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PV-Info 7, Juli 2011, Seite 15

Sonderzahlungen und unterjährig wechselndes Arbeitszeitausmaß

Dr. Thomas Rauch

In der Praxis trifft der Personalverrechner im Bestreben, Sonderzahlungen „richtig“ zu berechnen, auf Regelungslücken in den Kollektivverträgen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer sein Ausmaß der Beschäftigung ändert. Der OGH hat sich in diesem Zusammenhang jüngst, anders als zu erwarten wäre, aufgrund der spezifischen kollektivvertraglichen Regelung nicht für eine kalenderjahrbezogene Mischsonderzahlung, sondern für eine durchschnittszeitraumbezogene (in diesem Fall von drei Monaten) Berechnung entschieden ().

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 9. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Rechtsgrundlage für Sonderzahlungen

Rechtsgrundlage der Sonderzahlungen ist im Regelfall der auf das Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag . Die Kollektivvertragsparteien können die Ansprüche auf Sonderzahlungen bzw deren Höhe, Berechnung und Fälligkeit frei au...

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