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PV-Info 7, Juli 2011, Seite 10

Die Todfallsabfertigung aus arbeitsrechtlicher Sicht (Teil 1)

Hannelore Ortner

Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet, stellen sich für den Personalverrechner ua die Fragen, welche Entgeltansprüche entstanden sind und an wen diese ausbezahlt werden dürfen und müssen. Der erste Teil behandelt ausschließlich die arbeitsrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Todfallsabfertigungen.

Tod des Arbeitnehmers

Der Tod des Arbeitnehmers beendet automatisch das Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob dieses befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur persönlichen Arbeitsleistung.

1. Todfallsabfertigung „alt“

Anspruch und Höhe

Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem „alten“ Abfertigungsrecht (grundsätzlich für Arbeitsverhältnisse, die vor dem begonnen wurden),

  • beträgt die Todfallsabfertigung nur die Hälfte der sonst zustehenden gesetzlichen Abfertigung und

  • gebührt unmittelbar nur den gesetzlichen Erben , zu deren Erhaltung der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Todes gesetzlich verpflichtet war (§ 23 Abs 6 AngG, § 2 Abs 1 Arbeiterabfertigungsgesetz [ArbAbfG]).

Anspruch auf Todfallsabfertigung haben nur „die im ...

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