Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2012, Seite 504
Familienbeihilfe
Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Zweifel im Sinne des 283/81, CILFIT, dass es sich bei der österreichischen Familienbeihilfe nicht um eine Kernleistung der Sozialhilfe im Sinn des Art. 28 Abs. 2 der Statusrichtlinie handelt. – (§ 58 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)
( 2011/16/0065)