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SWK 9, 20. März 2012, Seite 504

Familienbeihilfe

Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Zweifel im Sinne des , CILFIT, dass es sich bei der österreichischen Familienbeihilfe nicht um eine Kernleistung der Sozialhilfe im Sinn des Art. 28 Abs. 2 der Statusrichtlinie handelt. – (§ 58 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)

( 2011/16/0065)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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