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Neue Judikatur zum Ausländerbeschäftigungsgesetz
Entscheidungen zur (komplexen) Materie des AuslBG sind für die Praxis immer wieder von hoher Relevanz. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Trends des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des VwGH unter Einbeziehung des Erlasses vom , BMASK-435.006/0022-VI/AMR/7/2010.
Anspruch auf mündliche Verhandlung
Laut Urteil des EGMR vom , Nr 49616/96, Koottummel gegen Österreich, besteht nach Art 6 Abs 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfahren nach dem AuslBG (im konkreten Fall ging es um die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung als Schlüsselkraft) grundsätzlich ein Anspruch auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht („tribunal“). Eine mündlichen Verhandlung kann lediglich unterbleiben, wenn ausschließlich rechtliche oder rein technische Fragen strittig sind. Da das AMS als Verwaltungsbehörde kein Tribunal iSd EMRK ist, kann eine mündliche Verhandlung allenfalls vor dem VwGH stattfinden. Im Ergebnis bedeutet das, dass zwingend eine mündliche Verhandlung vor dem VwGH stattzufinden hat, wenn – wie im Anlassfall – behauptet wird, das AMS habe den entsc...