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PV-Info 4, April 2011, Seite 22

Unerlaubte Ausländerbeschäftigung: Kündigungsentschädigung bei Schwangerschaft

Dr. Andreas Gerhartl

§ 29 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) regelt die Ansprüche eines Ausländers, der ohne Vorliegen einer Erlaubnis nach dem AuslBG beschäftigt wird. Nach diesen Bestimmungen steht dem Ausländer bei Verschulden des Arbeitgebers auch ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung zu. Der OGH klärte nunmehr die Frage, ob bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung auch auf Bestimmungen des besonderen Kündigungs- bzw Entlassungsschutzes Bedacht zu nehmen ist ().

Sachverhalt und Rechtsfrage

Die in der Türkei geborene Arbeitnehmerin zog im Jahr 2002 nach Österreich und suchte im März 2008 eine Arbeitsstelle. Zu diesem Zeitpunkt verfügte sie über eine bis befristete Niederlassungsbewilligung, aber über keine Arbeitsbewilligung. Im Zuge ihrer Bewerbung füllte sie selbständig ein Personalblatt aus, in dem sie angab, nicht schwanger zu sein und über eine Arbeitserlaubnis bis zu verfügen. Der Mitarbeiter des Arbeitgebers, der das Aufnahmegespräch mit ihr führte, prüfte ihre Angaben nicht nach.

S. 23Die Arbeitnehmerin begann ihre Tätigkeit am . Sie erfuhr am von ihrem Frauenarzt, dass sie sich in der zehnten Schwangerschaftswoche befinde. Dies teilt sie dem Arbeitgeber mit, der sie am entließ, weil sie ihre Schwan...

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