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PV-Info 4, April 2011, Seite 21

DB-Beitragspflicht von Vergütungen an einen als Einzelunternehmer fakturierenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Mag. Martin Kuprian

Grundsätzlich sind Bezüge oder sonstige Vergütungen jeder Art, die ein Gesellschafter von einer Kapitalgesellschaft erhält, an der er wesentlich beteiligt ist, als Einkünfte nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) einzubeziehen. Kann diese Abgabenbelastung dadurch vermieden werden, dass der Gesellschafter als Einzelunternehmer an die GmbH fakturiert? ().

Eingliederung in betrieblichen Organismus

Nach vielen Jahren der Rechtsunsicherheit hat der VwGH mit seinem Erkenntnis vom , 2003/13/0018 , insoweit Klarheit geschaffen, als er ausführte, dass für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG von entscheidender Bedeutung ist, dass der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist. Eine Eingliederung im hier entscheidenden Sinn ist gegeben, wenn der wesentlich Beteiligte eine Tätigkeit für die Gesellschaft ausübt, die nach außen hin auf Dauer angelegt ist und der Verwirklichung des Unternehmenszwecks dient (in diesem Sinne zB ). Die E...

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