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Zugangsproblematik beim Telefax
Der Möglichkeit, Nachrichten per Telefax zu übermitteln, kommt auch im Arbeitsrecht praktische Bedeutung zu. Wer aber trägt das Risiko, wenn die Nachricht nicht beim Empfänger ankommt? Mit dieser Frage hat sich nunmehr der OGH auseinandergesetzt ().
Problemstellung
Im Anlassfall war strittig, ob der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Übermittlung von Krankenstandsbestätigungen nachgekommen war und daher einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand hatte. Der Arbeitnehmer behauptete, diese dem Arbeitgeber (an die ihm bekannte Faxadresse) zugefaxt zu haben, und konnte dazu einen Sendebericht mit „OK-Vermerk“ vorweisen; der Arbeitgeber bestritt hingegen den Erhalt des Fax. Unstrittig war, dass es zulässig ist, Krankenstandsmeldungen bzw -bestätigungen per Telefax zu übersenden ( ; , 8 ObA 96/04g ; , 8 ObA 36/07p ); fraglich war aber, wer das Zugangsrisiko trägt.
Entscheidung des OGH
Der OGH führte dazu aus, dass eine Erklärung dann als zugegangen gilt, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass sich dieser unter normalen Verhältnisses Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen kann und ...